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Der Tagesspiegel berichtet in seiner Ausgabe am 02.11.2004 unter Überschrift "Unis erstreiten Teilsieg bei Promotionen", dass die Unis den FH-Absolventen in altbewährter Praxis weiter Steine in den Weg zur Promotion legen dürfen. Eine Klage der Universitäten vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hatte am 1.11.2004 Erfolg. Wesentliche Vorschriften im neuen Berliner Hochschulgesetz seien verfassungswidrig, da sie gegen die Wissenschaftsfreiheit verstießen.
Der Tagesspiegel berichtet:
" ...Ebenfalls verfassungswidrig sind die Vorgaben zur Promotion von Fachhochschulabsolventen. Dem neuen Gesetz nach sollten die Universität den Fachhochschülern nur dann zusätzliche Uni-Kurse vor der Zulassung zur Promotion abverlangen dürfen, wenn darüber Einvernehmen mit den Fachhochschulen besteht. Doch sei nicht erkennbar, dass die Universitäten bislang unverhältnismäßig belastende Anforderungen an die Fachhochschulabsolventen gestellt hätten, argumentierte das Gericht. ...
"
Besorgniserregend ist der Unterton in der der Presseerklärung der FU. Dort weist der Präsident Lenzen dem Urteil eine bundesweite Bedeutung zu, die den Wettbewerb von Uni und FH berührt:
..."Lenzen unterstrich die bundesweite Bedeutung des Urteils im Hinblick auf Autonomie, auf Versuche, nicht-universitären Hochschulen Promotionsrechte einzuräumen sowie auf das Bekenntnis zum Wettbewerb der Universitäten untereinander, wenn sie ihre Anforderungen an die Leistung ihrer Studierenden und Promovierenden selbst festlegen.
[Mitgliedsantrag] [Impressum] Letzte Änderung am 27.01.2011 von Angela Schwenk