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Im Rahmen der Mitgliederversammlung des hlb-Berlin fand am 2. Juli 2008 eine Diskussionsveranstaltung mit dem Senator Prof. Zöllner an der TFH-Berlin statt.
Bericht von Dr. Mücke in der DNH 3-4, 2008
V. l. n. r.: Prof. Schwenk (Vorsitzende des hlb Berlin), Senator Prof. Zöllner, Prof. Thümer (Präsident der TFH), Prof. Rieger (Rektor der FHW), Prof. Heine (Präsident der FHTW) [weitere Bilder] |
Kollegen und Kolleginnen der Berliner Fachhochschulen [weitere Bilder] |
Ein lohnendes Feld für die Berliner Anreizpolitik wäre die Promotionsmöglichkeit für FH-Absolventen, die immer noch lediglich in Einzelfällen gelingt. Es darf nicht sein, so Senator Zöllner, dass Studienberechtigte ein Fachhochschulstudium meiden, nur weil das Universitätsstudium alle Optionen bietet, eben auch diejenige einer späteren Promotion. Daher müssen Anreize geschaffen werden, damit die Fakultäten der Universitäten geeignete FH-Absolventen zur Promotion zulassen. Das wird ein schwieriges Unterfangen, denn es ist die autonome Entscheidung eines jeden Professors, ob er einen Doktoranden betreut oder nicht. Ein Promotionsrecht der Fachhochschulen lehnte Zöllner mit der Begründung ab, dann würden die Fachhochschulen über kurz oder lang nur noch ihren eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs berufen und ihr Profil einer anwendungsbezogenen Ausbildung durch wissenschaftlich ausgewiesene und außerhalb des Hochschulbereichs berufserfahrene Professoren verlieren. Überzeugen konnte Zöllners Argumentation nicht. Die Forscher an den Fachhochschulen spüren, dass nachhaltige Forschungsleistung ohne Unterstützung durch wissenschaftlichen Nachwuchs auf Qualifizierungsstellen schnell an Grenzen stößt. Daher muss das Land reagieren und sollte nicht immer wieder neue Argumente gegen ein Promotionsrecht vorbringen. Die Fachhochschulen sind stolz auf ihr alleinstellendes Profil, sie werden es entweder durch eine anwendungsorientierte Promotion oder durch eine entsprechende Berufungspolitik pflegen.
Grundsätzlich eröffnet der Bachelorabschluss den Zugang zu einem geeigneten Masterstudium und zwar unabhängig davon, an welcher Hochschulart der Bachelor erworben wurde und von welcher Hochschulart das Masterstudium angeboten wird. Während der Diskussion wurden allerdings Fälle geschildert, in denen die Zulassung von FH-Absolventen zu universitären Masterstudiengängen verweigert wurde. Senator Zöllner zeigte sich verunsichert, weiß er doch, dass die Eingriffsmöglichkeiten in solchen Fällen begrenzt sind. Gleichwohl rief Zöllner alle Beteiligten auf, Benachteiligungen zu melden.
Hubert Mücke
[Mitgliedsantrag] [Impressum] Letzte Änderung am 27.01.2011 von Angela Schwenk